Schröder Restaurierungen - Annika Albrecht - Mitglied im VDR, Verband der Restauratoren
Konservierung und Restaurierung für Holzobjekte; Möbel, Skulpturen und Bilderrahmen

AGB - (Stand 01.12.2020)

Schröder Restaurierungen AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Schröder Restaurierungen, Inh. Annika Albrecht, Vorgebirgsstraße 4-6, 53913 Swisttal-Heimerzheim

1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Werkverträge, Kaufverträge und sonstigen Rechtsgeschäfte mit Schröder Restaurierungen, Inh. Annika Schröder, gegenüber dem Vertragspartner rechtsverbindlich vereinbart. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich abge-schlossen oder von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote/Kostenvoranschlag bei Restaurierungen/Reparaturen

Für die Angebotserstellung mit Kostenvoranschlag werden 8% der Kostenvoranschlagssumme, maximal 40,- EUR, berechnet, wenn der angebotene Auftrag nicht erteilt wird. Angebote sind grundsätzlich maximal zwei Monate verbindlich.

Sollte sich während der Bearbeitung/Restaurierung eines Objektes des Kunden herausstellen, dass der tatsächliche Aufwand der Objektbearbeitung erheblich von dem Aufwand abweicht, der dem Vertragsschluss bzw. Kostenvoranschlag zugrunde lag, werden wir den Kunden entsprechend informieren. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn wir während der Bearbeitung feststellen, dass das Objekt schon einmal nicht fachmännisch bearbeitet wurde, z. B. Verleimungen mit falschem Leim durchgeführt wurden oder das Furnier durch falsches Schleifen nur noch hauchdünn oder sogar komplett weggeschliffen ist.

Stellen sich derartige Dinge bei der Bearbeitung durch uns heraus, bedeutet dies für uns zur fachmännischen Bearbeitung des Objektes einen erheblichen Mehr-aufwand. Insoweit sind wir dann an den ursprünglichen Kostenvoranschlag nicht mehr gebunden. Wir werden dem Kunden dann einen neuen Kostenvoranschlag unterbreiten. Sollte insoweit keine Einigung erfolgen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unseren bis dahin erfolgten Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.

3. Aufrechnung/Zurückbehaltung

Aufrechnungen und Zurückbehaltungen sind ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

4. Preise

Unsere Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Zahlung

Bei Restaurierungen/Reparaturen ist bei Vertragsschluss eine Anzahlung von 30 % auf den Bruttopreis zu leisten. Der Restbetrag ist, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, mit Beendigung und Rechnungsstellung des ausgeführten Auftrags, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Scheckzahlung oder Überweisun-gen gilt die Zahlung erst nach Gutschrift des Betrages auf unserem Konto als geleistet.

Bei Verkäufen ist der Kaufpreis sofort fällig und Zug-um-Zug gegen Übergabe des verkauften Gegenstandes zu leisten.

6. Zahlungsverzug

Bei Verzug von Zahlungen sind wir berechtigt, für den rückst.ndigen Betrag Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung höherer Scha-densersatzansprüche auf Nachweis bleibt vorbehalten. Daneben sind wir berechtigt, nach Eintritt des Verzuges für jede Mahnung einen Betrag von 3,00 Euro zu Rechnung zu stellen.

7. Lieferung/Fertigstellung

Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Von uns nicht zu vertretende Störungen wie Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt, sowie Lieferengpässe können einen Verzug nicht auslösen. Sie befreien uns für die Dauer der Auswirkung von der Lieferverpflichtung und verlängern die Lieferzeit entsprechend. Eine Pflicht zu Ersatzbeschaffung besteht nicht. Bei Teillieferungen sind entsprechend des Lieferumfanges Teilzahlungen auf den vereinbarten Preis fällig.

Wenn sich bei der Bearbeitung ein größerer Aufwand als ursprünglich angenommen herausstellt (vgl. Ziffer 2 Abs. 2 dieser AGB), verlängert sich ein etwaig zuge-sagter Liefertermin entsprechend.

8. Restaurierung/Reparatur

Wir bemühen uns, zu restaurierende/zu reparierende Gegenstände in den Zustand zu versetzen, der dem Original möglichst weit entspricht. Wir sind berechtigt, Nachbauersatzteile heutiger Produktion, die Originalersatzteilen weitgehend entsprechen, auch ohne Rücksprache mit dem Vertragspartner zu verwenden, es sei denn, der Vertragspartner hat dem vorab ausdrücklich widersprochen.

9. Verkauf/Eigentumsvorbehalt

Verkaufsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.

10.Gefahrübergang

Die Gefahr eines Untergangs oder einer Verschlechterung der Ware (z.B.: Verlust, Beschädigung) geht mit Übergabe an den Vertragspartner über, insbesondere im Falle der Selbstabholung der Ware. Im Falle der Versendung der Ware an den Vertragspartner oder an einen von ihm benannten Bestimmungsort geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung an die zur Versendung bestimmte Person oder Unternehmen (z.B.: Post, Paketdienst) über. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur bei ausdrücklichem Verlangen und auf Kosten des Vertragspartners.

11.Abnahmeverzug

Nimmt der Vertragspartner auf Grund von Umständen, die in seinem Bereich liegen, zum vertraglich vereinbarten Termin die Ware nicht ab oder verweigert ohne Rechtsgrundlage die Annahme, können wir Zahlung des bei Lieferung fälligen Betrages verlangen. Weiterhin haben wir Anspruch auf Erstattung sämtlicher zusätz-licher anfallenden Kosten, die sich aus diesem Tatbestand ergeben, wie z.B.: Transport oder Lagerkosten.

12.Gewährleistung

Die Gewährleistung ist zunächst auf Nacherfüllung/Nachbesserung beschränkt, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Nach dreimaligem erfolglosem Nachbes-serungsversuch gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.

Offensichtliche Mängel sind vom Vertragspartner innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung/Aushändigung des Vertragsgegenstandes zu rügen, ansonsten bestehen für diese Mängel keine Gewährleistungsrechte.

Im Übrigen gilt eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr ab Gefahrübergang. Bei verkauften neuen Gegenständen gilt gegenüber Verbrauchern eine Gewährleistungs-frist von 2 Jahren.

13.Haftung

Wir haften grundsätzlich unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf schuldhafter Pflichtverletzung von uns oder unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haften wir nur, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher vertraglicher Pflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Pflichten haften wir nicht. Dies gilt auch für Handlungen durch Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

14.Pfandrecht/Lagergeld bei Restaurierungen/Reparaturen

In Höhe unserer Ansprüche steht uns ein Pfandrecht an dem uns zur Verfügung gestellten Gegenstand zu.

Wird der Vertragsgegenstand nicht binnen 3 Wochen ab Anzeige der Fertigstellung vom Vertragspartner abgeholt oder kann er nicht innerhalb dieser Frist dem Kunden zugestellt werden, sind wir zur Berechnung eines angemessenen Lagergeldes berechtigt.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die übrigen Bedingungen. Anstelle einer unwirksamen Bedingung ist die gesetzliche Regelung zu setzen. Das gilt auch für etwaige Vertragslücken.

16.Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist 53913 Swisttal-Heimerzheim. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – bei Kunden, die Unternehmer sind – 50321 Brühl; bei Kunden, die Verbraucher sind, richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 01.12.2020